Krebsvorsorge

Zur Zeit gilt noch: Einmal im Jahr sollten Frauen ab 20 Jahren einen Krebsvorsorgeabstrich machen lassen.

Heiß und sehr kontrovers diskutiert wird die Einbindung des HPV-Abstrichs in die Krebsvorsorge – von den einen als das „non plus Ultra“ gelobt, von den anderen lediglich als zusätzlich Möglichkeit der Kontrolle angesehen. Auch berufspolitisch bietet dieses Thema viel Zündstoff, da die Angst besteht, dass bei HPV-Abstrich nur alle 3-5 Jahre die Frauen die regelmäßige Kontrollen, die ja über den Abstrich hinausgehen, vernachlässigen könnten mit negativen Folgen für die Frau (zu spät erkannte Erkrankung) und die Frauenarztpraxis (weniger Patientinnen).

Die gesetzliche Krebsvorsorge (kleine KV) umfasst:    ab dem 20. LJ: Krebsabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales; zusätzlich ab 30. LJ: Tastuntersuchung der Brust und zusätzlich ab 50.LJ: Test auf verstecktes Blut im Stuhl. Ab dem 55.LJ wird eine vorsorgliche Darmspiegelung empfohlen.

Die erweiterte Krebsvorsorge (Igel-Leistung) umfasst: zusätzlich zur kleinen KV die Ultraschalluntersuchung des inneren Genitales und der Brüste, ein immunulogischer Stuhltest, eine Dünnschichtzytologie mittels ThinPrep bzw. ein HPV-Abstrich.