Rund um Schwangerschaft und Geburt
Sie haben vielleicht einen Schwangerschaftstest schon zu Hause gemacht und wir haben im Ultraschall schon eine kleine Fruchthöhle gesehen. Jetzt beginnt für Sie und Ihre Familie eine unglaublich spannende Zeit. Eine bewusste und gesunde Lebensweise trägt viel dazu bei, dass Ihr Kind sich optimal entwickeln kann und dass Ihre Schwangerschaft so harmonisch verläuft, wie Sie sich das wünschen. Denken Sie daran: Sie sind schwanger und nicht krank! Wir möchten Sie darin unterstützen, dass Sie Ihre Schwangerschaft genießen können – trotz der zweifellos mit der Schwangerschaft verbundenen „kleinen“ Unannehmlichkeiten.
Mit einer abwechslungsreichen Ernährung und den Verzicht auf Alkohol und Nikotin schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine glückliche Schwangerschaft und ein gesundes Kind. Wir unterstützen Sie darüber hinaus mit sinnvollen, aufeinander abgestimmten Leistungen nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen, die wir in unserem Schwangerschaftsprogramm zusammengefasst haben. Einige Bausteine dieses Programms ergänzen den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, der in den Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen zusammengefasst isz (www.g-ba.de).
Nach der Feststellung der Schwangerschaft wird bis zur 10. SSW der Geburtstermin anhand der letzten Monatsblutung und der im Ultraschall gemessenen Größe des Kindes festgelegt. Im Ultraschall um die 10. SSW erkennen wir auch, ob es sich vielleicht doch um Zwillinge handelt, wir sehen das schlagende Herz des Kindes und die Bewegung der vier Gliedmaßen. Danach wird alle 4 Wochen eine Kontrolluntersuchung durchgeführt. Um die 20. SSW bietet Ihnen die Krankenkasse einen erweiterten Ultraschall zur Abklärung der Morphologie des heranwachsenden Kindes an. Nach dem Pflichtultraschall um die 30. SSW werden die Kontrolluntersuchungen alle 2 Wochen stattfinden und ein CTG (CArdio-Toko-Gramm=Herztonkurve mit Wehenschreiber) geschrieben. Sollte Ihr Kind sich etwas Zeit lassen und den Geburtstermin verübergehen lassen, kommen Sie alle 2 Tage in die Praxis zur Kontrolle. Von diesen allgemeinen Regeln muss bei besonderen Risiken in der Anamnese oder Auffälligkeiten bei Untersuchungen natürlich individuell abgewichen werden.